PHILIPPIN IMMOBILIEN
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Immobilien von Jörg Philippin

Dipl.Bau-Ing.(FH) Jörg Philippin, Buschhöfle, 73635 Rudersberg

 

Mobil: 0163 - 82 57 798

E-Mail: info(at)philippin-immobilien.de / Homepage: www.philippin-immobilien.de

Unser Angebot

Gutachten für private Zwecke

Wir erstellen für unsere Kunden Kurzgutachten nach § 194 Baugesetzbuch WertR und ImmoWertV zur aktuellen Verkehrswerteinschätzung. Sollte Ihre Immobilie von uns vermarktet werden, dann wird ein Kurzgutachten für Sie in unserem Leistungsumfang mit beinhaltet sein.

Gutachten für Institutionen

Wir ermitteln den Beleihungswert für Wohnimmobilien (Eigentumswohnungen, Wohnhäuser, Mehrfamilienhäuser als Neubau- oder Bestandsimmobilie) nach den speziell vorgegebenen, internen Beleihungsrichtlinien der einzelnen Institutionen.

Je nach Objektart kommen nachfolgende Bewertungsverfahren zur Anwendung:

Bodenwert

Die Bodenrichtwerte sind durchschnittliche, auf den Quadratmeter Grundstücksfläche bezogene Lagewerte. Sogenannte Richtwertkarten werden vom Gutachterausschuss jedes Jahr neu erstellt. Die Richtwerte werden für Grundstücke mit im wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen ermittelt. Sie stellen auf die typischen Verhältnissen in den jeweiligen Gebieten ab und berücksichtigen nicht die besonderen Eigenschaften einzelner Grundstücke.

Sachwert:

Das Sachwertverfahren ist in der Regel bei Grundstücken anzuwenden, bei denen es für die Werteinschätzung am Markt nicht in erster Linie auf den Ertrag ankommt, sondern die Herstellungskosten im gewöhnlichen Geschäftsverkehr wertbestimmend sind. Dies gilt überwiegend bei individuell gestalteten Ein- bis Zweifamilienhausgrundstücken, besonders dann, wenn sie eigengenutzt sind. Das Sachwertverfahren kann auch zur Abstützung der Wertermittlung für Neubauten, die als Ertragswertobjekt gelten in Betracht kommen.

 

Vergleichswert:

Das Vergleichswertverfahren kommt bei der Verkehrswertermittlung von bebauten Grundstücken in erster Linie nur bei Grundstücken in Betracht, die mit weitgehend typisierten Gebäuden, insbesondere Wohngebäuden bebaut sind und bei denen sich der Grundstücksmarkt an Vergleichspreisen orientiert. Voraussetzung für die Anwendung des Vergleichswertverfahrens ist in der Regel eine genügende Zahl geeigneter Vergleichsgrundstücke.

 

Ertragswert

Das Ertragswertverfahren kommt insbesondere bei Grundstücken in Betracht, bei denen der nachhaltig erzielbare Ertrag für die Werteinschätzung am Markt im Vordergrund steht, z.B. bei Miet- und Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken.

Die ortsüblichen Mieten sind unter Heranziehung geeigneter Quellen, insbesondere örtlicher Mietspiegel zu bestimmen. Es ist dabei zu prüfen, ob die tatsächlich erzielten auch nachhaltig erzielbar sind.

 

Wir erstellen für unsere Kunden Kurzgutachten nach §194 Baugesetzbuch, Wertermittlungsrichtlinie (WertR)
und Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) zur aktuellen Verkehrswerteinschätzung.
Sollte Ihrer Immobilie von uns vermarktet werden, dann wird ein Kurzgutachten für Sie in unserem
Leistungsumfang mit beinhaltet sein.